Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 einige Änderungen, die Sie finanziell entlasten können!
Als Ausgleich für die Inflation gibt es folgende Steuererleichterungen:
• Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.200 Euro auf 1.230 Euro.
• Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem Jahr 2023.
• Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro auf 1.000 Euro bzw. von 1.602 Euro auf 2.000 Euro (bei Ehepartnern).
• Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro.
• Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1.200 Euro.
Zur Förderung des Immobilienbaus wurden zudem die folgenden Regelungen eingeführt:
• Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2% auf 3% für alle nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäude.
• Fortsetzung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG für die Herstellung neuer Mietwohnungen mit geänderten Rahmenbedingungen bei Bauantrag oder Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026.
Die Inflation wirkt sich leider nicht nur auf Ihre laufenden Ausgaben aus, sondern auch auf Ihre Kostensituation im Alter. Gern prüfen wir mit Ihnen, ob es sich lohnt, einen Teil der Steuererleichterungen auch zur Aufstockung der Altersvorsorge zu nutzen. Die gute Nachricht dabei: Durch die steigenden Zinsen verbessern sich perspektisch auch die Leistungen aus vielen konservativen Versicherungsprodukten.