Alle Jahre wieder können Sie steuerliche Förderung nutzen, um Ihr finanzielles Polster zu verbessern
Gern machen wir Sie – wie jedes Jahr – darauf aufmerksam, wie Sie die steuerliche Förderung nutzen können, um Ihr finanzielles Polster zu verbessern:
Zuzahlungen zur Basis(Rürup)-Rente sind in diesem Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 24.305 EUR möglich. Damit liegt er um fast 600 EUR höher als im Vorjahr. Wenn Sie verheiratet sind, verdoppelt sich der Betrag auf 48.610 Euro. Um Ihren maximalen Zuzahlungsbetrag zu ermitteln, müssen Sie von dem o.a Betrag die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung, an berufsständische Versorgungswerke sowie Beiträge für Ihre Rentenversicherungsverträge abziehen. Etwas komplexer ist die Zuzahlungen bei Unternehmern, die in der Firma auch noch in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Gern beraten wir Sie hier zu den Details.
Auch zu Betriebsrenten kann man in aller Regel Zuzahlungen machen! Das lohnt sich besonders, wenn es am Jahresende eine Sonderzahlung gibt, von der sonst weniger als 50 % im Portemonnaie landet. Wandeln Sie den Betrag jedoch in eine Zuzahlung zu Ihrer Betriebsrente um, gehen 100 % in Ihren Rentenvertrag!
Totgesagte leben länger! Auch wenn die Riesterverträge immer wieder in der öffentlichen Diskussion stehen, bleiben Riesterverträge durch Zulagen und Steuerersparnis ein attraktiver Finanzierungsbaustein für das Alter oder die eigenen 4 Wände. Auch hier sind zum Jahresende Sonderzahlungen möglich.
Für privat Krankenversicherte gibt es übrigens auch die Möglichkeit, (steuermindernd) eine Zuzahlung zu leisten: als Altersentlastungsbeitrag. So können Sie für sehr niedrige Beiträge im Alter vorsorgen.
Hat sich etwas Wichtiges in Ihrem Leben geändert, was Einfluss auf Ihren Versicherungs- oder Anlagebedarf hat? Sprechen Sie mit uns!
Gern unterstützen wir Sie bei allen Fragen, für Terminabstimmungen steht unser Team Ihnen gern zur Verfügung.