Steuertipps zum Jahresende
Alle Jahre wieder …kommt nicht nur das Weihnachtsfest ganz überraschend. Genauso plötzlich ist es Sylvester und damit enden viele wichtige Fristen zur Beeinflussung Ihrer persönlichen Steuerlast für das Jahr 2015. Gern erinnern wir Sie schon jetzt an diese Möglichkeiten und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Hier finden Sie kurz zusammengefasst die wichtigsten Punkte, um im Bereich des Vermögensaufbaus noch auf den letzten Metern des Jahres ein paar wertvolle Euro an Steuern zu sparen.
Steuerermäßigung mit der Basisrente (Rüruprente):
Seit diesem Jahr wurden die Rürupmöglichkeiten vom Gesetzgeber ausgeweitet: 22.172 Euro (bzw. 44.344 Euro für Verheiratete) können in 2015 steuerlich geltend gemacht werden. Die Beiträge in die gesetzliche Rente oder Versorgungswerke (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) kürzen bei Angestellten oder Freiberuflern diesen Gesamtbetrag. Zumeist ergibt sich aus der Differenz die Möglichkeit für eine umfangreiche Sonderzahlung zum Jahresende in bestehende Basisrentenverträge.
Die Zahlungen in die Basisrente können in 2015 mit 80% vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden und führen damit zu einer deutlichen Minderung der Progression und Steuerlast.
Sollten Sie noch keinen Basisrentenvertrag besitzen, sollte diese Option des steuerlich geförderten Vermögensaufbaus zumindest geprüft werden.
Zulagen- und Steueroptimierung beim Riestern
Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende nachvollziehen, ob sie alle staatlichen Zulagen erhalten haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch – spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2013 beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen in den Vertrag wenigstens 4% des Bruttoeinkommens eingezahlt werden. Durch eine Sonderzahlung am Jahresende kann diese Mindesteinzahlung noch sichergestellt werden. Auch bei Riesterverträgen ist oft noch eine Zuzahlung oder Aufstockung möglich, denn bis zu 2.100 Euro können pro Jahr und Vertrag voll steuerlich angerechnet werden.
Freistellungsaufträge überprüfen:
Es gab einmal eine Zeit, in der wurde auf Bankguthaben ein Zins gezahlt. Aus diesem Grunde haben viele Kunden vor allem bei Festgeld- und Girokonten Freistellungsaufträge für die Zinserträge eingerichtet.
Anleger sollten mit Blick auf die aktuelle Null-Zins-Situation bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Wir empfehlen, diese Freistellungsaufträge auf die vorhandenen Wertpapierdepots zu verteilen, weil hier auch weiterhin Dividenden- und Zinserträge zu versteuern sein werden.
Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlen – doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern.
Lohnsteuervorauszahlung für das Folgejahr aktiv steuern:
Der Wechsel der Steuerklasse kann sich für Ehepaare lohnen, die 2016 Leistungen erhalten, die vom Nettoeinkommen abhängen – also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein monatliches Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt, also ein höheres Nettogehalt erhält.
Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können zusätzliche Freibeträge auf Ihre Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Grundlage hierfür könnten etwa sein:
Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung, Haushaltshilfen oder laufende Einzahlungen in steuerbegünstigte Altersvorsorgeverträge (Basisrente, ggf. Riesterrente). Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt.
Unser Service für Sie:
Gern unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die steuerliche Optimierung Ihrer Vorsorge- und Vermögensverträge.
Beachten Sie dabei, dass viele Versicherungsgesellschaften bereits zur Mitte Dezember keine neuen Anträge mehr annehmen und dass unsere Beratung gerne zwei Termine und den entsprechenden Vorlauf in Anspruch nimmt.
Mit unserem neuen Onlineberatungssystem können wir Ihnen aber auch ganz bequem bei Ihnen zu Hause einen Beratungstermin an Ihrem PC anbieten.