Werte-Blog

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Gesetzliche Pflegeversicherung: Kinder haften für Ihre Eltern!

3. Mai 2016
von Andreas W. Korth
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Wichtige Änderungen in der Aufteilung der Pflegestufen

Ende 2015 wurde die Reform der gesetzlichen Pflege beschlossen, sie tritt 2017 in Kraft. Wichtigste Änderung ist die Aufteilung in fünf (statt bisher drei) Pflegestufen. So sollen auch demenz- und psychisch Erkrankte Leistungen erhalten.

Die Beiträge werden bei der Umstellung erhöht. Die Kosten für das Thema Pflege steigen weiter an. Die gesetzliche Pflegeabsicherung wird immer stärker belastet. Reicht das Budget von Pflegekasse und eigener Rente bzw. Vermögen nicht aus, können Kinder zur Zahlung herangezogen werden, sofern sie „leistungsfähig“ sind.

Ein wichtiger Baustein für die eigene Pflegeabsicherung und auch für die Vermögensabsicherung Ihrer Kinder ist deshalb der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Auch Kinder können für Ihre Eltern eine solche Versicherung abschließen. Die Angebote, die der Markt zu bieten hat, fallen sehr unterschiedlich aus. Kosten und Leistungen können stark abweichen.

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