Werte-Blog

Hände

Information für unsere KundInnen im Wertpapierbereich: Aktualisierung der Risikoaufklärung und der Verträge

22. Mai 2018
von Frank Th. Zinnecker

Mifid lässt grüßen

Wie Sie vielleicht der Presse entnehmen konnten, hat der europäische Gesetzgeber eine neue Richtlinie für die Märkte der Finanzinstrumente entwickelt, die seit Januar 2018 auch in Deutschland eingeführt wird. Diese Richtlinie soll verstärkten Verbraucher- und Anlegerschutz bringen, was in der Branche einen wahren administrativen Kraftakt verursacht hat. Positiv ist dabei zu bewerten, dass die Prüfung, ob ein Finanzinstrument wirklich zu den Bedürfnissen der AnlegerIn passt, deutlich systematisiert wurde. Die Entscheidung über die „passende“ Produktauswahl erfolgt in der Branche zunehmend einheitlich nach der Risikokennziffer SRRI in den Stufen von 1 (sehr niedriges Risiko) bis 7 (hohes Risiko). Diese neue Risikoklasseneinteilung führt dazu, dass bei allen KundInnen vor einer nächsten Order die Risikoprofilierung und die Festlegung der dazu passenden Anlagerichtlinien neu erfolgen muss. Bitte sehen Sie es uns also nach, wenn wir Sie wieder einmal mit einem Stapel von Formularen konfrontieren müssen.

Bei den KundInnen unser Strategiedepots Verantwortung müssen die Verträge auf jeden Fall noch in diesem Jahr aktualisiert werden. Wir kommen dazu gesondert auf Sie zu. Neben der sinnvollen Änderung in Bezug auf die Risikoklassifizierungen gibt es in der aktuellen Umsetzung der Richtlinien leider auch eine Menge Kuriositäten: So müssen jetzt alle KundInnen selbst bei Investmentfonds mit breiter Risikostreuung und geringen Aktienanteilen die Bereitschaft zum Totalverlust dokumentieren. Gerade für weniger erfahrene AnlegerInnen wird dieses Kreuzchen zunächst für Verunsicherung sorgen. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Kostenausweise werden vielen Anlegern nicht schmecken: Hier werden jetzt alle Kosten auf Ebene der Banken, der Fonds und unserer Beratung in einer Summe auf 5 Jahre hochgerechnet, allerdings keine Erträge (auch nicht die Kostenrückerstattungen) gegen gerechnet. Die sich daraus ergebenden Zahlen sind zumeist unrealistisch hoch und abschreckend. Man muss wirklich vermuten, dass der Gesetzgeber etwas gegen Aktienanlagen hat und sich lieber nur zinslose Sparbuchsparer wünscht.

Gern stehen wir Ihnen daher für Ihre Rückfragen und eine tiefergehende Erläuterung der neuen Dokumentation zur Verfügung.

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