Demografischer Wandel, steigende Kosten, Rechtsprechung zur Beitragsbemessung und Personalmangel – in der Pflege gibt es viele Baustellen. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird jetzt die gesetzliche Pflegeversicherung in mehreren Schritten reformiert:
- Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wurde der allgemeine Beitragssatz zum 01.07.2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent angehoben. Für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren steigt der Beitragszuschlag von 0,35 auf 0,6 Prozent. Mitglieder mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren erhalten Abschläge auf den Beitragssatz.
- Ab 01.01.2024 und dann noch einmal ab 01.01.2025 werden die Pflegeleistungen endlich erhöht.
Insgesamt bleibt aber der Pflegefall ein großes finanzielles Risiko und zusätzliche private Vorsorge ist angeraten. Wie diese aussehen könnte, beleuchten wir in unserem Vortrag zum Thema Pflegeversicherung. Insbesondere gehen wir auf die Unterschiede zwischen Pflegetagegeld und Pflegerente ein und klären, welche Variante für wen geeignet ist.
Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema:
Antje Schönherr
Expertin für Vorsorge / Versicherungen in unserem Schwesterunternehmen das finanzkontor in Berlin
Telefon 030-214 747-90
schoenherr@dasfinanzkontor.de
Birgit Wichert
Expertin für Vorsorge / Versicherungen in unserem Schwesterunternehmen das finanzkontor in Berlin
Telefon 030-214 747-90
Wichert@dasfinanzkontor.de