Werte-Blog

Sozialversicherungsgrenzen 2026: Was Unternehmer jetzt wissen und tun sollten

1. Dezember 2025
von Andreas W. Korth

Zum 1. Januar 2026 werden die Rechengrößen der Sozialversicherung deutlich angehoben.

Was auf den ersten Blick nach Zahlenwerk klingt, hat spürbare Auswirkungen für Unternehmerinnen und Unternehmer – auf Lohnnebenkosten, betriebliche Altersvorsorge und private Absicherung.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Strategie zu überprüfen und gezielt anzupassen.

Das ändert sich ab 2026

Kranken- und Pflegeversicherung

  • Versicherungspflichtgrenze (JAEG): steigt auf 77.400 € jährlich (6.450 € monatlich)
    → Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird für Angestellte schwieriger.
  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG): steigt auf 69.750 € jährlich (5.812,50 € monatlich)
    → Für Gutverdienende steigen die Höchstbeiträge in der GKV.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG): erstmals sechsstellig – 101.400 € jährlich (8.450 € monatlich)
    → Relevanz für Beitragshöhe und steuerliche Förderung in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • Bezugsgröße: steigt auf 47.460 € jährlich (3.955 € monatlich)
    → Grundlage vieler Berechnungen – besonders für Selbstständige und die bAV.

Was bedeutet das für Unternehmerinnen und Unternehmer?

1. Steigende Lohnnebenkosten einkalkulieren

Für Angestellte mit hohen Einkommen steigen die Sozialabgaben. Wer Personal beschäftigt, sollte die neuen Grenzen frühzeitig in die Kostenplanung einbeziehen.

2. Betriebliche Altersvorsorge strategisch nutzen

Die höheren Grenzen eröffnen mehr Spielraum für steuer- und abgabenfreie Entgeltumwandlung.

Das stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern bietet auch Unternehmern selbst attraktive steuerliche Vorteile.

3. Private Vorsorge gewinnt an Bedeutung

Höhere Beiträge in die Sozialversicherung bedeuten nicht automatisch bessere Leistungen.

Wer als Unternehmer unabhängig vorsorgen möchte, sollte seine Strategie jetzt prüfen und optimieren.

4. Selbstständige sollten ihre Beitragsbasis prüfen

Die neue Bezugsgröße beeinflusst freiwillige Rentenbeiträge und bAV-Möglichkeiten. Mit der richtigen Planung lassen sich steuerliche Vorteile gezielt nutzen.

Ihr Handlungsbedarf auf einen Blick

✅ Prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter von den neuen Grenzen betroffen sind.

✅ Nutzen Sie die erweiterten Spielräume in der bAV – steuerlich und sozialabgabenfrei.

✅ Überdenken Sie Ihre private Vorsorgestrategie.

✅ Passen Sie Ihre Finanzplanung an die neuen Rahmenbedingungen an.

Unser Fazit

Die neuen Sozialversicherungsgrenzen 2026 sind kein bürokratisches Detail, sondern ein strategischer Wendepunkt.

Wer jetzt handelt, kann Steuervorteile sichern, Kosten optimieren und die eigene Altersvorsorge gezielt stärken.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell, persönlich und vorausschauend.

Gemeinsam gestalten wir Ihre finanzielle Zukunft auf solidem Fundament.

Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und viele weitere spannende Themen rund um Finanzen finden Sie regelmäßig auf unserem Instagram-Kanal @WerteWachstumGmbH

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