Werte-Blog

Brautpaar mit Rucksack

Steuerklassen in der Ehe – und was Sie nach einer Trennung wissen sollten

21. Mai 2025
von Antje Schönherr

Steuerklassen in der Ehe – und was Sie nach einer Trennung wissen sollten
Ein Blick auf Chancen, Risiken und kluge Strategien für Frauen

Das deutsche Steuersystem „belohnt“ Ehepaare mit dem sogenannten Ehegattensplitting – vor allem dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Was zunächst nach einem fairen Modell klingt, kann für Frauen jedoch schnell zum Nachteil werden – vor allem, wenn sie finanziell vom Partner abhängig sind oder keine Transparenz über das gemeinsame Einkommen haben.

Was bedeutet Ehegattensplitting?

Beim Ehegattensplitting wird das gesamte Einkommen beider Partner addiert, dann halbiert und auf beide Hälften der gemeinsame Steuersatz angewendet. Das führt häufig zu einer geringeren Steuerlast, wenn die Einkommen ungleich verteilt sind.

Die gängigste Steuerklassen-Kombination dabei ist:

  • Klasse III für den besserverdienenden Partner (meist der Mann)
  • Klasse V für die Partnerin, oft mit Teilzeit- oder Minijob

Wo liegen die Risiken?

  • Weniger Netto, gleiche Leistung: Frauen in Steuerklasse V erhalten deutlich weniger Netto, obwohl sie oft einen wichtigen Teil zum Familienalltag beitragen – sei es durch Erwerbsarbeit oder unbezahlte Care-Arbeit.
  • Kein Einfluss auf Rentenpunkte, aber auf finanzielle Freiheit: Zwar bleiben die Rentenversicherungsbeiträge vom Bruttolohn gleich – aber ein geringeres Netto führt oft zu weniger finanziellen Spielräumen, weniger eigenem Vermögen und geringerer finanzieller Autonomie.
  • Gefahr bei fehlendem Zugang zum Familieneinkommen: Besonders problematisch wird es, wenn die Frau durch Steuerklasse V weniger eigenes Geld zur Verfügung hat, gleichzeitig aber keinen Zugang zu den gemeinsamen Finanzen oder zum Konto des Partners hat. Das schafft Abhängigkeit und erschwert eine spätere Trennung.
  • Steuernachzahlungen nach der Trennung: Im Jahr der Trennung kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn das Finanzamt die gemeinsamen Einkünfte rückwirkend anders bewertet.

Was können Sie tun?

  • Frühzeitig offen über Geld sprechen: Klären Sie in der Partnerschaft, wie das gemeinsame Einkommen verteilt und genutzt wird. Transparenz ist der erste Schritt zur Fairness.
  • Eigene Konten behalten: Auch bei einer gemeinsamen Haushaltskasse sollten beide Partner eigene Konten und Rücklagen haben.
  • Alternative Steuerklassen wählen: Die Kombination IV/IV mit Faktor kann eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ermöglichen, besonders bei annähernd gleichem Einkommen.
  • Vertraglich regeln: In langjährigen Ehen mit ungleicher Einkommensverteilung können Eheverträge oder Vereinbarungen über Haushaltsgeld und Vermögensausgleich sinnvoll sein.
  • Nach der Trennung zügig umstellen: Wechseln Sie zeitnah in die Steuerklasse I oder II (für Alleinerziehende) und prüfen Sie mit einer Steuerberatung, welche Vorteile Sie geltend machen können – zum Beispiel den Entlastungsbetrag oder außergewöhnliche Belastungen.


Unser Tipp:
Das Ehegattensplitting ist keine Garantie für Gerechtigkeit. Wer dauerhaft weniger verdient und kein Zugriff auf gemeinsame Finanzen hat, trägt das Risiko allein. Wir beraten Sie gern dazu, wie Sie Ihre eigene finanzielle Sicherheit stärken – in der Ehe, im Trennungsfall oder beim Neubeginn.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auch auf unserem neuen Instagram-Kanal @dasfinanzkontor
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Oder melden Sie sich für den Vortrag „finanzielle Fairness in Partnerschaften“ an.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:

Antje Schönherr

Expertin für Vorsorge / Versicherungen in unserem Schwesterunternehmen das finanzkontor in Berlin

Telefon 030-214 747-90
schoenherr@dasfinanzkontor.de

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