Werte-Blog

Bild von RoboAdvisor auf Pixabay

Was Sie 2021 noch unternehmen können – Tipps zum Jahresende

28. September 2021
von Tanja Nüssgens

Viele staatliche Zulagen und Vorteile sind jeweils an das Kalenderjahr geknüpft. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick, welche der nachstehenden Punkte auch für Sie relevant sein könnten und nutzen Sie die Gelegenheit zur Optimierung Ihrer Finanzen für das Jahr 2021.

1. Steuern sparen mit der Basisrente

Die Basis- (oder Rürup-)Rente bietet seit 2005 die Möglichkeit steuerlich begünstigt in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Anders als bei der gesetzlichen Rente kann dabei die Anlagestrategie in der Ansparphase flexibel ausgewählt werden. So bauen viele unserer Kund*innen mittlerweile sehr rentabel und kos­tengünstig ihr Basisrentenguthaben mit AktienETFs an. Wir empfehlen gern, mit einem geringen monatlichen Betrag einzusteigen und jährlich zu schauen, welche Zuzahlungen möglich und aus steuerlicher Sicht sinnvoll sind. So bleiben Sie flexibel und optimieren die Kosten­struktur der Verträge. Für 2021 beträgt der Höchstbetrag der abzugsfähigen Beiträge 25.787 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 51.574 Euro jährlich bei Verheirateten / ein­getragenen Lebenspartnern. Davon können aktuell 92 % steuerlich angerechnet werden. Einzahlungen in die ge­setzliche Rente oder in Versorgungswerke werden vom Höchstbetrag abgezogen.

Für alle, die diese steuerlich geförderte Altersvorsorge jetzt für sich nutzen wollen oder in bestehende Verträge zuzahlen möchten: warten Sie mit einem Termin nicht bis zum Dezember. Sie können so in Ruhe entscheiden und mit einer sicheren Abwicklung rechnen.

2. Zuzahlungen in Riester- und bAV Verträge

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende nachvollziehen, ob sie alle staatlichen Zulagen erhalten haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch – spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2018 beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss in den Vertrag der sogenannte Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Die Berechnungsgrundlage hierfür sind 4% des Vorjahresbruttoeinkommens. Davon werden die Zulagen abgezogen. In einen Riester Vertrag muss mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden auch wenn der Mindesteigenbeitrag darunterliegt.
Durch eine Sonderzahlung am Jahresende kann die Mindesteinzahlung noch sichergestellt werden, um die staatlichen Zulagen voll auszuschöpfen. Darüber hinaus kann auch bei Riesterverträgen eine Zuzahlung oder Aufstockung sinnvoll sein (z.B. wenn der/die Partner:in ein höheres Einkommen hat), denn bis zu 2.100 Euro können pro Jahr und Vertrag steuerlich angerechnet werden.

Auch in Ihre betrieblichen Altersvorsorgeverträge sind jährlich Sonderzahlungen möglich. Der bAV Höchstbeitrag 2021 beträgt bei einer Direktversicherung EUR 568 (Monat) bzw. EUR 6.816 (Jahr) steuerfrei (8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West). Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich auf EUR 284 (Monat) bzw. EUR 3.408 (Jahr), entsprechend 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West. Gern beraten wir Sie, ob eine Umwandlung von Gehaltsbezügen in diesem Jahr für Sie von Vorteil ist.

3. Kostenvorteile bei der Gesundheitsabsicherung vor dem Jahreswechsel.

Der 31.12. ist nicht nur ein wichtiger Stichtag zum Steuernsparen, sondern bietet Ihnen auch bei der Absicherung Ihrer Gesundheit, z.B. über Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen handfeste Vorteile. So altern Sie versicherungstechnisch mit dem Jahreswechsel um ein Jahr, was bei Neuverträgen zu Beitragszuschlägen von bis zu 5% über die gesamte Laufzeit führt, die Sie sich mit dem Abschluss in 2021 sparen können. Zudem gibt es bei Krankenversicherungen z.B. im Bereich des Zahnzusatzbereichs Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren, die oft 1.000 Euro und mehr betragen. Ein Antrag in den letzten Wochen von 2021 wirkt hier wie ein ganzes Versicherungsjahr, was Ihnen mehrere hundert Euro an Leistungsvorteilen verschaffen kann.

Wenn Sie über die Überprüfung Ihrer Gesundheitsabsicherung mit uns sprechen wollen, empfehlen wir Ihnen, die kommenden Wochen zu nutzen.

Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema:

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Mit unserem Newsletter »WerteBrief« informieren wir von Zeit zu Zeit über Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzplanung, Geldanlage, Risikoabsicherung.

Sie können sich bei Bedarf aus jedem Newsletter heraus wieder abmelden.

Ja, ich möchte Ihren Newsletter erhalten. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen.



Wir erweitern unser Team! // Wir suchen: Office-Manager:in, Finanzberater:in Schwerpunkt Investment, Finanzberater:in Schwerpunkt Versicherungen, Versicherungskauffrau/-mann →

Bild von Tumisu auf Pixabay

Nicht erst seit Corona:

Wir beraten deutschlandweit per Videokonferenz oder telefonisch!

Vereinbaren Sie mit uns einfach einen Termin, der für Sie passt.

Sie erreichen uns telefonisch:

02241 - 923 883 0

Bürozeiten:

Montag – Donnerstag
9:00 – 17:00 Uhr

Freitag
9:00 – 14:00 Uhr

Beratungstermine sind auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Unsere Standorte:

Schloßstraße 9b
53757 Sankt Augustin
zu Google Maps »

c/o das finanzkontor
Landshuter Straße 22
10779 Berlin
zu Google Maps »