Werte-Blog

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Weihnachtsgeld vom Fiskus!

4. Dezember 2014
von Andreas W. Korth
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Steuertipps zum Jahresende

Sylvester naht – und wie jedes Jahr – kann man hier durch ein paar kluge Ideen in wenigen Schritten auch beim Vermögensaufbaunoch den einen oder anderen Euro herausholen. Hier finden Sie kurz zusammengefasst die wichtigsten Punkte, um im Bereich des Vermögensaufbaus noch auf den letzten Metern des Jahres ein paar wertvolle Euro an Steuern zu sparen.

Steuerermäßigung mit der Basisrente (Rüruprente):

Bei einer bestehenden Basisrente können bis zu 20.000 Euro pro Jahr (Verheiratete bis 40.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Die Beiträge in die gesetzliche Rente oder Versorgungswerke (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) kürzen bei Angestellten oder Freiberuflern diesen Gesamtbetrag. Oft ergibt sich daraus die Möglichkeit für eine Sonderzahlung zum Jahresende.

Die Zahlungen in die Basisrente können in 2014 mit 78% vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden und führen damit zu einer deutlichen Minderung der Progression und Steuerlast.

Sollten Sie noch keinen Basisrentenvertrag besitzen, sollte diese Option des steuerlich geförderten Vermögensaufbaus zumindest geprüft werden.

Zulagen- und Steueroptimierung beim Riestern

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende nachvollziehen, ob sie alle staatlichen Zulagen erhalten haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch – spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2012 beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen in den Vertrag wenigstens 4% des Bruttoeinkommens eingezahlt werden. Durch eine Sonderzahlung am Jahresende kann diese Mindesteinzahlung noch sichergestellt werden. Auch bei Riesterverträgen ist oft noch eine Zuzahlung oder Aufstockung möglich, denn bis zu 2.100 Euro können pro Jahr und Vertrag voll steuerlich angerechnet werden.

Freistellungsaufträge überprüfen:

Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlen – doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern.

Lohnsteuervorauszahlung für das Folgejahr aktiv steuern:

Der Wechsel der Steuerklasse kann sich für Ehepaare lohnen, die 2015 Leistungen erhalten, die vom Nettoeinkommen abhängen – also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein monatliches Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt, also ein höheres Nettogehalt erhält.

Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können zusätzliche Freibeträge auf Ihre Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Grundlage hierfür könnten etwa sein:
Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung, Haushaltshilfen oder laufende Einzahlungen in steuerbegünstigte Altersvorsorgeverträge (Basisrente, ggf. Riesterrente). Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt.

Unser Service für Sie:

Gern unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die steuerliche Optimierung Ihrer Vorsorge- und Vermögensverträge. Beachten Sie dabei, dass viele Versicherungsgesellschaften bereits zur Monatsmitte hin keine neuen Anträge mehr annehmen. Mit unserem neuen Onlineberatungssystem können wir Ihnen aber auch ganz bequem bei Ihnen zu Hause einen Beratungstermin an Ihrem PC anbieten.

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