Kriterien für die maßgeschneiderte Absicherung bei Pflegebedürftigkeit
Spätestens ab dem 80. Lebensjahr liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, ganz oder teilweise pflegebedürftig zu werden. Die Kosten bei einer Heimunterbringung sind immens und können von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur zu einem Bruchteil getragen werden. Um das eigene Vermögen und ggf. die Übertragungen und Schenkungen an Kinder zu schützen, bietet sich eine rechtzeitige Vorsorge an.
Dabei gibt es zwei Grundformen der Absicherung, das Pflegetagegeld und die Pflegerente.
Pflegerentenversicherungen werden nach Art der Lebensversicherung angeboten. Verträge nach Art der Lebensversicherung garantieren von Vertragsabschluss an gegen einen festen Beitrag eine feste Versicherungsleistung.
Die Pflegetagegeldversicherung wird von Krankenversicherungsunternehmen als Risikoversicherung angeboten. Ein Guthaben wird nicht angespart. Sie zahlen bei einer Pflegetagegeldversicherung wie z.B. bei der KFZ – Versicherung auf ein Risiko, das hoffentlich nicht eintritt.
Wo liegen nun die Unterschiede genau?
- Beachten Sie die unterschiedliche Flexibilität der Produkte:
Die Pflegerentenversicherung kann mit hohen Flexibilitäten ausgestattet werden, weil das Guthaben in dieser Police jederzeit auch wieder entnommen werden kann, z.B. wenn das Risiko der Pflegebedürftigkeit z.B. wegen eines Krebsleidens neu eingeschätzt werden muss. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, bei einem Todesfall ohne vorherige Inanspruchnahme der Pflegeleistungen das Kapital an die Erben auszuzahlen.
Beim Pflegetagegeld gibt es keinen Anspruch auf das eingezahlte Kapital und damit gibt es nur im Pflegefall auch eine Leistung. - Vergleichen Sie die absolute Beitragshöhe:
Die Flexibilität der Pflegerentenversicherung hat ihren Preis. Die Einzahlungsbeiträge sind vor allem zu Beginn deutlich höher als bei den reinen Risikotarifen. Diese höhere Kapitalbindung kann sich nicht jeder leisten! - Bereiten Sie sich auf eine Gesundheitsprüfung vor:
Grundsätzlich führen alle privaten Versicherungen beim Abschluß eine Gesundheitsprüfung durch, weil sie das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Vorfeld einschätzen wollen. Wer bereits bei Antragsstellung z.B. im motorischen Bereich leidend ist oder chronische Krankheiten hat, die das Pflegerisiko erhöhen, wird an dieser Hürde regelmäßig scheitern. Für diese Personen bietet sich mit dem staatlich geförderten Pflegebahr eine Pflegetagegeldversicherung an, die einen alternativen Weg geht. Statt einer Gesundheitsprüfung gibt es 5 Wartejahre, in denen der Beitrag zu zahlen ist, aber keine Leistungsansprüche bestehen. Der Pflegebahr hat zudem keine Altersbeschränkung während die sonstigen Produkte nur maximal bis Anfang 70 abgeschlossen werden können. - Berücksichtigen Sie die unterschiedliche Kalkulationssicherheit:
Bei der Pflegerente gibt es für den geleisteten Beitrag eine garantierte Mindestleistung plus Leistungen aus Überschüssen. Der Beitrag bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. Bei dem Pflegetagegeld darf der Versicherer jährlich die Beiträge steigern, wenn auch die Kosten im Pflegebereich ansteigen. Dieser Preisdruck kann dazu führen, dass auch ein Pflegetagegeld im höheren Alter zu sehr hohen Beiträgen führt. Dieses Manko trägt insbesondere auch der Pflegebahr, weil hier die fehlenden Gesundheitsprüfungen letztlich ein besonderes Kalkulationsrisiko für die Versichertengemeinschaft darstellt.
Wie sichern Sie sich Ihre Würde im Alter? Durch Vermögensaufbau mit einer privaten Pflegerentenversicherung oder über einen Anspruch auf Pflegetagegeld? Welche Versicherungsart erlaubt Ihnen Ihr Gesundheitszustand? Falls Sie hier noch keine Antwort haben, helfen wir Ihnen gern.
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