Werte-Blog

Information zur steuerlichen Vorabpauschale und Steuerbescheinigungen 2026

17. Dezember 2025
von Sebastian Schöllgen

Anfang des Jahres 2026 wird erneut die sogenannte Vorabpauschale erhoben. Diese Steuer betrifft Anlegerinnen und Anleger, die in thesaurierende Investmentfonds investiert sind – also Fonds, die Erträge wie Zinsen und Dividenden nicht laufend ausschütten, sondern im Fondsvermögen belassen.

Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Kapitalerträge nicht erst beim Verkauf von Fondsanteilen zu besteuern, sondern bereits während der Haltedauer jährlich einen Mindestbetrag zu erfassen. Die gezahlte Vorabsteuer geht dabei nicht verloren: Sie wird bei einem späteren Verkauf der Fondsanteile mit der dann anfallenden Steuer verrechnet.

Ablauf bei der FFB

Die FFB ermittelt die Vorabpauschale für die betroffenen Fonds voraussichtlich Mitte Januar 2026. Kurz darauf werden die jeweiligen Beträge je Fonds im Online-Postfach bereitgestellt. Anschließend führt die FFB die errechneten Steuerbeträge direkt an die zuständigen Finanzbehörden ab.

Sofern ein bei der FFB hinterlegter Freistellungsauftrag ausreichend ist, wird die Vorabpauschale damit ausgeglichen. Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, kommen – abhängig von der Depotstruktur – unterschiedliche Verfahren zur Anwendung:

a) Fondsdepot ohne Abwicklungskonto
Besteht kein Abwicklungskonto und deckt der Freistellungsauftrag die Steuer nicht vollständig ab, wird der offene Betrag durch den Verkauf von Fondsanteilen beglichen.

b) FondsdepotPlus mit Abwicklungskonto
In diesem Fall wird die Steuer zunächst vom Abwicklungskonto eingezogen. Ist dieses nicht ausreichend gedeckt, erfolgt gegen Ende Januar 2026 eine Belastung des hinterlegten Referenzbankkontos (Girokonto) über den noch offenen Betrag.

c) Neue Wahlmöglichkeit beim FondsdepotPlus
Neu ist, dass auch bei einem FondsdepotPlus mit Abwicklungskonto alternativ ein Anteilsverkauf zur Begleichung der Vorabpauschale gewählt werden kann. In diesem Fall erfolgt weder eine Belastung des Abwicklungskontos noch des Referenzbankkontos.

Das können Sie Online selbst veranlassen:

Nach dem Login bei der FFB wählen Sie im Menü den Bereich Steuern und dort den Punkt Vorabpauschale. Anschließend können Sie den Inkassoweg von Kontobelastung auf Anteilsverkauf umstellen.

Die Steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 wird von der FFB voraussichtlich im März/April 2026 zusammen mit der detaillierten Ertragsübersicht im Online-Postfach zur Verfügung gestellt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Mit unserem Newsletter »WerteBrief« informieren wir von Zeit zu Zeit über Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzplanung, Geldanlage, Risikoabsicherung.

Sie können sich bei Bedarf aus jedem Newsletter heraus wieder abmelden.

Ja, ich möchte Ihren Newsletter erhalten. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen.



Wir erweitern unser Team! // Wir suchen: Finanzberater:in Schwerpunkt Investment →

Bild von Tumisu auf Pixabay

Nicht erst seit Corona:

Wir beraten deutschlandweit per Videokonferenz oder telefonisch!

Vereinbaren Sie mit uns einfach einen Termin, der für Sie passt.

Sie erreichen uns telefonisch:

030-422 066 530

Bürozeiten:

Montag – Donnerstag
9:00 – 17:00 Uhr

Freitag
9:00 – 14:00 Uhr

Beratungstermine sind auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Unsere Standorte:

An der Klostermauer 35
53773 Hennef
zu Google Maps »

c/o das finanzkontor
Landshuter Straße 22
10779 Berlin
zu Google Maps »