Anfang des Jahres 2026 wird erneut die sogenannte Vorabpauschale erhoben. Diese Steuer betrifft Anlegerinnen und Anleger, die in thesaurierende Investmentfonds investiert sind – also Fonds, die Erträge wie Zinsen und Dividenden nicht laufend ausschütten, sondern im Fondsvermögen belassen.
Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Kapitalerträge nicht erst beim Verkauf von Fondsanteilen zu besteuern, sondern bereits während der Haltedauer jährlich einen Mindestbetrag zu erfassen. Die gezahlte Vorabsteuer geht dabei nicht verloren: Sie wird bei einem späteren Verkauf der Fondsanteile mit der dann anfallenden Steuer verrechnet.
Ablauf bei der FFB
Die FFB ermittelt die Vorabpauschale für die betroffenen Fonds voraussichtlich Mitte Januar 2026. Kurz darauf werden die jeweiligen Beträge je Fonds im Online-Postfach bereitgestellt. Anschließend führt die FFB die errechneten Steuerbeträge direkt an die zuständigen Finanzbehörden ab.
Sofern ein bei der FFB hinterlegter Freistellungsauftrag ausreichend ist, wird die Vorabpauschale damit ausgeglichen. Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, kommen – abhängig von der Depotstruktur – unterschiedliche Verfahren zur Anwendung:
a) Fondsdepot ohne Abwicklungskonto
Besteht kein Abwicklungskonto und deckt der Freistellungsauftrag die Steuer nicht vollständig ab, wird der offene Betrag durch den Verkauf von Fondsanteilen beglichen.
b) FondsdepotPlus mit Abwicklungskonto
In diesem Fall wird die Steuer zunächst vom Abwicklungskonto eingezogen. Ist dieses nicht ausreichend gedeckt, erfolgt gegen Ende Januar 2026 eine Belastung des hinterlegten Referenzbankkontos (Girokonto) über den noch offenen Betrag.
c) Neue Wahlmöglichkeit beim FondsdepotPlus
Neu ist, dass auch bei einem FondsdepotPlus mit Abwicklungskonto alternativ ein Anteilsverkauf zur Begleichung der Vorabpauschale gewählt werden kann. In diesem Fall erfolgt weder eine Belastung des Abwicklungskontos noch des Referenzbankkontos.
Das können Sie Online selbst veranlassen:
Nach dem Login bei der FFB wählen Sie im Menü den Bereich Steuern und dort den Punkt Vorabpauschale. Anschließend können Sie den Inkassoweg von Kontobelastung auf Anteilsverkauf umstellen.
Die Steuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 wird von der FFB voraussichtlich im März/April 2026 zusammen mit der detaillierten Ertragsübersicht im Online-Postfach zur Verfügung gestellt.


