Werte-Blog

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Tipps zum Jahresende

17. Oktober 2020
von Birgit Wichert
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Alle Jahre wieder … kommt nicht nur das Weihnachtsfest ganz überraschend. Genauso plötzlich ist es Silvester und damit enden viele wichtige Fristen zur Optimierung Ihrer Finanzen für das Jahr 2020.

1. Steuern sparen mit der Basisrente

Die Basis- (oder Rürup-) Rente bietet seit 2005 die Möglichkeit steuerlich begünstigt in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Anders als bei der gesetzlichen Rente kann dabei die Anlagestrategie in der Anspar-phase flexibel ausgewählt werden. So bauen viele unserer Kund*innen mittlerweile sehr rentabel und kos­tengünstig ihr Basisrentenguthaben mit AktienETFs an. Wir empfehlen gern, mit einem geringen monatlichen Betrag einzusteigen und jährlich zu schauen, welche Zuzahlungen möglich und aus steuerlicher Sicht sinnvoll sind. So bleiben Sie flexibel und optimieren die Kosten­struktur der Verträge. Für 2020 beträgt der Höchstbetrag der abzugsfähigen Beiträge 25.046 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 50.092 Euro jährlich bei Verheirateten / ein­getragenen Lebenspartnern. Davon können aktuell 90 % steuerlich angerechnet werden. Einzahlungen in die ge­setzliche Rente oder in Versorgungswerke werden vom Höchstbetrag abgezogen.

Für alle, die das Thema Altersvorsorge jetzt angehen wollen oder in bestehende Verträge zuzahlen möchten: warten Sie mit einem Termin nicht bis zum Dezember. Sie können so in Ruhe entscheiden und mit einer sicheren Abwicklung rechnen.

2. Zuzahlungen in Riester- und bAV Verträge

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende nachvollziehen, ob sie alle staatlichen Zulagen erhalten haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch – spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für 2018 beantragt werden. Ein sogenannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig.

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen in den Vertrag wenigstens 4% des Bruttoeinkommens eingezahlt werden. Durch eine Sonderzahlung am Jahresende kann diese Mindesteinzahlung noch sichergestellt werden. Auch bei Riesterverträgen ist oft noch eine Zuzahlung oder Aufstockung möglich, denn bis zu 2.100 Euro können pro Jahr und Vertrag voll steuerlich angerechnet werden.

Auch in Ihre betrieblichen Altersvorsorgeverträge sind jährlich Sonderzahlungen möglich. Der bAV Höchstbeitrag 2020 beträgt bei einer Direktversicherung EUR 552 (Monat) bzw. EUR 6.624 (Jahr) steuerfrei (8% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West). Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich auf EUR 276 (Monat) bzw. EUR 3.312 (Jahr), entsprechend 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West. Gern beraten wir Sie, ob eine Umwandlung von Gehaltsbezügen in diesem Jahr für Sie von Vorteil ist.

3. Kostenvorteile bei der Gesundheitsabsicherung vor dem Jahreswechsel.

Der 31.12. ist nicht nur ein wichtiger Stichtag zum Steuernsparen, sondern bietet Ihnen auch bei der Absicherung Ihrer Gesundheit, z.B. über Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen handfeste Vorteile. So altern Sie versicherungstechnisch mit dem Jahreswechsel um ein Jahr, was bei Neuverträgen zu Beitragszuschlägen von bis zu 5% über die gesamte Laufzeit führt, die Sie sich mit dem Abschluss in 2020 sparen können. Zudem gibt es bei Krankenversicherungen z.B. im Bereich des Zahnzusatzbereichs Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren, die oft 1.000 Euro und mehr betragen. Ein Antrag in den letzten Wochen von 2020 wirkt hier wie ein ganzes Versicherungsjahr, was Ihnen mehrere hundert Euro an Leistungsvorteilen verschaffen kann.

Wenn Sie über die Überprüfung Ihrer Gesundheitsabsicherung mit uns sprechen wollen, empfehlen wir Ihnen, die kommenden Wochen zu nutzen.

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