Mitwirkung bei Änderung von Vertragsbedingungen
Es tritt immer häufiger auf, dass Ihre Zustimmung bei Anpassung der Preise und Vertragsbedingungen benötigt wird, um die Geschäftsbeziehung mit der jeweiligen Depotstelle aufrechtzuerhalten. In der Vergangenheit reichte eine Mitteilung über die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, der die Kund:innen aktiv widersprechen mussten. Dieser Praxis hat der Bundesgerichtshof im April 2021 einen Riegel vorgeschoben (Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20).
Im konkreten Fall sind alle Kund:innen der Fondsdepot Bank derzeit betroffen und werden seit 25.10.2023 angeschrieben. Die Zustimmung gilt einer Preiserhöhung von 14 Euro pro Jahr für die Depotgebühr, einer Anpassung der Klauseln für die Einlagensicherung, die den gesetzlichen Änderungen folgt und diversen technische Anpassungen des Bedingungswerkes.
Da alle Depotbanken derzeit die Gebühren erhöhen, ist die Akzeptanz der Preiserhöhung leider unvermeidlich. Mithin ist die Fondsdepotbank auch bei der Verzinsung der Einlagen auf den Verrechnungskonten sehr vorbildlich. Anders als bei anderen Depotstellen ist kein aktives Zutun erforderlich, um auf Einlagen eine Verzinsung von mindestens 2% als Tagesgeldkondition zu erhalten. Je länger ein Verrechnungskonto schon existiert, desto höher ist der Zins. Für die Konten innerhalb unserer Verwaltungsmandate beträgt die Preiserhöhung lediglich 9 Euro. In unseren Vermögensverwaltungsdepots sind allein im 3. Quartal pro 10.000 Euro Depotwert durchschnittlich Tagesgeldzinsen von rd. 15 Euro erwirtschaftet worden. Dies relativiert die Preiserhöhung für die Depotführungsgebühren erheblich.
Eine aktive Zustimmung ist per QR-Code, Telefon, FAX, E-Mail, Brief oder das Banking-Portal möglich. Sie können Anschreiben mehrfach erhalten und müssen jedem Anschreiben einzeln zustimmen.
Eine detaillierte Darstellung der Änderungen der Vertragsbedingungen finden Sie hier:
Ihr Investment-Team
Telefon 02241 – 923 883 0