Werte-Blog

Bild von Andreas Breitling auf Pixabay

Alle Jahre wieder: Wertvolle Spartipps zum Jahresende!

5. November 2017
von Andreas W. Korth
Bild von Andreas Breitling auf Pixabay

Nutzen Sie wichtige Vorteile zum Jahreswechsel.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und dies ist für viele Sparerinnen und AnlegerInnen Anlass genug, auch noch einmal über die eigenen Finanzen zu schauen, um die steuerliche Besonderheiten des Jahreswechsels zum eigenen Vorteil auszunutzen. Zu den Klassikern gehören die Zuzahlungen in die steuerlich geförderte Altersvorsorge. Dazu finden Sie unten einige Anregungen.

Daneben gibt es aber in diesem Jahr auch im Investmentbesteuerungsgesetz Änderungen, die ggf. noch zu Handlungsbedarf führen können. Dies gilt vor allem für AnlegerInnen, die noch Investmentfonds im Depot haben, die vor 2009 erworben wurden. Die Steuerfreiheit dieser Fonds wurde jetzt nachträglich auf eine Gesamtsumme von 100.000 Euro pro Anleger begrenzt. Vor diesem Hintergrund können Schenkungen innerhalb der Familie dann Sinn machen, wenn die steuerlichen Altbestände in Regionen oberhalb 100.000 Euro liegen. Sprechen Sie uns dazu gern an.

Nachstehend die Übersicht über die aktuellen Themen und Fristen für 2018:

1. Steuerliche Förderung der Altersvorsorge für Angestellte und Beamte bei Riesterverträgen

Gerade angesichts niedriger Zinsen punkten Riesterverträge mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Die Höhe der jeweiligen Förderung richtet sich maßgeblich nach dem Einkommen und dem Familienstand. Um persönlich das Optimum aus Ihren Vorsorgeverträgen herauszuholen und kein Geld zu verschenken, sollten Sie Ihre Einzahlungen deshalb zum Jahresende noch einmal überprüfen oder bei wichtigen Veränderungen wie beispielsweise einer Gehaltserhöhung anpassen.

Geringverdiener oder Familien mit Kindern profitieren als Riester-Sparer vor allem von attraktiven staatlichen Zulagen, welche von der Zulagenstelle direkt in den Altersvorsorgevertrag gezahlt werden. Besserverdienende können zudem Steuervorteile nutzen. Um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen, müssen Sie jährlich mindestens 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mind. 60 Euro/max. 2.100 Euro) auf das Riester-Konto einzahlen. Mit dem Gehalt verändert sich also auch der optimale Sparbeitrag. Hier gilt: Wer zu wenig einbezahlt, erhält nur die anteiligen Zulagen.

Gerade für junge Familien ist Riester interessant: Jeder Riester-Sparer erhält jährlich 154 Euro Grundzulage, für Kinder (Geburtsjahrgang ab 2008) gibt es für die Eltern sogar 300 Euro als Zulage. Ehegatten ohne eigenes Einkommen haben ebenfalls die Möglichkeit die vollen Zulagen zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ein eigener Riester-Vertrag abgeschlossen und der jährliche Sockelbetrag von 60 Euro eingezahlt wird. Außerdem muss der riesterförderfähige Partner ebenfalls einen Riester-Vertrag besitzen und den vorgeschriebenen Mindesteigenbeitrag erbringen. Melden Sie sich also bei Eheschließungen oder der Geburt (auch Adoption) eines Kindes bei uns, um keine Zulagen zu verschenken. Denken Sie zudem daran, Riester-Beiträge in der Steuererklärung (Anlage AV) geltend zu machen.

2. Steuerliche Förderung für Unternehmer und Angestellte durch die Basisrente

Vor allem Selbstständige (aber auch Angestellte und Beamte) können zusätzlich mit einer Basisrente (sog. Rürup-Rente) steuerbegünstigt vorsorgen. Insbesondere Besserverdiener profitieren von entsprechend hohen Steuervorteilen. Für 2017gilt noch:

Es können 84% der gezahlten Beiträge für die persönliche Basisrente von der Steuer abgesetzt werden. Maximale Obergrenze liegt pro Jahr bei 22.767 Euro bei Singles und 45.534 Euro bei Verheirateten. Wer den Höchstbetrag noch nicht mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente (inkl. Arbeitgeberanteil) oder zu berufsständischen Versorgungswerken ausschöpft, sollte über einen Rürup-Vertrag nachdenken bzw. seine Basisrente aufstocken.

3. Zuzahlungen auch in der betrieblichen Altersvorsorge

Wer sich als Arbeitnehmer dafür entscheidet, einen Teil seines Gehalts direkt in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren (Entgeltumwandlung), spart Steuern und Sozialabgaben. Den Steuer- und Sozialabgabenvorteil erhalten Sie dabei direkt über ihre monatliche Gehaltsabrechnung. Im Rahmen der Entgeltumwandlung können Sie jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West) steuer- und beitragsfrei umwandeln – in 2017 sind das 2.976 Euro. Weitere 1.800 Euro bleiben immerhin steuerfrei.

Viele unserer Kunden nutzen die oben aufgeführten Möglichkeiten der steuerlich geförderten Altersvorsorge bereits seit Jahren. Sofern Sie noch keine entsprechenden Verträge haben, in die Sie Sonderzahlungen zum Jahresende leisten können, helfen wir Ihnen gern noch bis zum 10. Dezember diesen Jahres bei der Einrichtung. Sprechen Sie uns daher bitte umgehend an, wenn Sie Fragen zu Ihren Verträgen haben oder noch einen Rahmenvertrag benötigen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Mit unserem Newsletter »WerteBrief« informieren wir von Zeit zu Zeit über Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzplanung, Geldanlage, Risikoabsicherung.

Sie können sich bei Bedarf aus jedem Newsletter heraus wieder abmelden.

Ja, ich möchte Ihren Newsletter erhalten. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen.



Wir erweitern unser Team! // Wir suchen: Office-Manager:in, Finanzberater:in Schwerpunkt Investment, Finanzberater:in Schwerpunkt Versicherungen, Versicherungskauffrau/-mann →

Bild von Tumisu auf Pixabay

Nicht erst seit Corona:

Wir beraten deutschlandweit per Videokonferenz oder telefonisch!

Vereinbaren Sie mit uns einfach einen Termin, der für Sie passt.

Sie erreichen uns telefonisch:

02241 - 923 883 0

Bürozeiten:

Montag – Donnerstag
9:00 – 17:00 Uhr

Freitag
9:00 – 14:00 Uhr

Beratungstermine sind auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Unsere Standorte:

Schloßstraße 9b
53757 Sankt Augustin
zu Google Maps »

c/o das finanzkontor
Landshuter Straße 22
10779 Berlin
zu Google Maps »