Viele Festzinsvereinbarungen bei Baufinanzierungen sind ungültig, guter Rat kann wertvoll sein!
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht bei Darlehensverträgen die Möglichkeit, dass sich Verbraucher von teuren und deshalb ungeliebten Kreditverträgen lösen können und zwar sogar auch noch lange Zeit nach Abschluss des Kreditvertrages. Was bedeutet dies konkret für Sie?
Verständlicherweise ärgern sich Häuslebauer, die ihre Immobilie langfristig zu einem höheren Zinssatz finanziert haben. Würden sie das Darlehen zu den heutigen Konditionen abschließen, könnten sie in vielen Fällen einige zehntausend Euro sparen. Umschulden ist allerdings normalerweise nicht ohne Weiteres möglich, da die Banken darauf bestehen können, dass die Kredite bis zum Ende der Festzinsvereinbarung weiterlaufen, oder sich mit einer vorzeitigen Beendigung nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung einverstanden erklären müssen. Da der Marktzins stark zurückgegangen ist, fallen Vorfälligkeitsentschädigungen zurzeit besonders hoch aus, weil die Banken die vorzeitige Tilgung nur zu einem wesentlich geringen Zins neu verleihen oder anlegen können. Aber….
grundsätzlich soll der Verbraucher durch das Widerrufsrecht in Kreditverträgen geschützt werden. Dafür müssen Widerrufsbelehrungen dem Deutlichkeitsgebot entsprechen und dürfen keine irreführenden Angaben enthalten. Dieser Umstand erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung. Der Verbraucher soll nicht nur von seinem Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt werden, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben.
Er ist deshalb gemäß § 355 Abs. 2 S. 1 BGB insbesondere auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (Deutlichkeitsgebot). Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen wegen Verstoßes gegen das Deutlichkeitsgebot für fehlerhaft und damit für unwirksam erklärt. Die Konsequenz einer falschen Widerrufsbelehrung ist für den Verbraucher genauso einfach wie bemerkenswert:
Die Frist der Ausübung des Widerrufsrechts beginnt nicht zu laufen, so dass ein Widerruf eines Kreditvertrages grundsätzlich auch Jahre später noch ausgeübt werden kann. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuell unschlagbar günstigen Kreditzinsen natürlich besonders interessant.
Voraussetzung für diese Chance ist die Tatsache, dass Sie den Kredit nach dem 02.11.2002 abgeschlossen haben und die Widerrufsbelehrung falsch ist, denn seit diesem Zeitpunkt räumt § 495 BGB jedem Verbraucher ein Widerrufsrecht von 2 Wochen ein, die nicht zu laufen beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist.
Aber Achtung! – Fachkompetenz ist gefragt.
Die Widerrufsbelehrungen in Finanzierungsverträgen müssen juristisch überprüft werden und mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung verglichen werden.
Gemeinsam mit unseren Finanzierungsexperten haben wir Kontakt zu diversen Verbraucherschutzverbänden und Juristen, die wir als kompetente empfehlen können. Sprechen Sie uns an, wenn auch Sie die Zinskosten für Ihre Finanzierung entscheidend verbilligen wollen.
P.S. Es besteht sogar die Möglichkeit ein Darlehen zu wiederrufen, welches schon abgelöst wurde, denn es besteht ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“. Die Bank muss dann eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung, ein Agio und eine Bearbeitungsgebühr zuzüglich Zinsen zurückzahlen.