Werte-Blog

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Wichtige Tipps zum Jahresende 2024

25. September 2024
von Andreas W. Korth

Rückenwind für Ihren Vermögensaufbau 

Nutzen Sie staatliche Förderung und weitere Vorteile noch vor dem Jahresende! 

Gern erinnern wir Sie auch in diesem Jahr wieder an die vielen Möglichkeiten, noch vor Jahresende Steuern zu sparen und staatliche Zulagen zu erhalten. Viele Verträge profitieren zusätzlich durch das höhere Zinsniveau, die steigenden Kurse an den Aktienmärkten und wachsende Überschüsse. 

Basisrente (Rürup-Rente) 

Die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, bietet den Sparern die Möglichkeit, steuerlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist diese Form der Altersvorsorge interessant, da sie keine staatlichen Zulagen erhalten, aber hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten haben. Beiträge zur Basisrente können bis zu einem Höchstbetrag von 25.787 Euro (für Ledige) bzw. 51.574 Euro (für Verheiratete) voll als Sonderausgaben abgesetzt werden.  

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) 

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, Teile ihres Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umzuwandeln. Diese Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen, was zu einer geringeren Steuerlast führt. Zudem können Arbeitgeber zusätzliche Beiträge leisten, was die Attraktivität der bAV weiter erhöht. 

Wohn-Riester und Bausparverträge 

Wohn-Riester und Bausparverträge sind besonders für diejenigen interessant, die den Erwerb von Wohneigentum planen. Wohn-Riester-Verträge bieten die gleichen staatlichen Zulagen wie die klassische Riester-Rente, können aber für den Kauf oder Bau einer Immobilie genutzt werden. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge bei der Sparer nicht nur von staatlichen Zulagen profitieren, sondern auch ihre Steuerlast senken. Die Beiträge zur Riester-Rente können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zusätzlich zu den eigenen Einzahlungen gibt es eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. In 2025 können wir uns auf eine Überarbeitung der Regeln für Riesterverträge freuen, so dass die angestaubten Riesterverträge dann wieder attraktiver werden. Bausparverträge bieten ebenfalls staatliche Zulagen und ermöglichen es, günstige Darlehen für den Immobilienerwerb zu erhalten. 

Kostenvorteile bei der Gesundheitsabsicherung vor dem Jahreswechsel 

Der 31.12. ist nicht nur ein wichtiger Stichtag zum Steuernsparen, sondern bietet Ihnen auch bei der Absicherung Ihrer Gesundheit, z.B. über Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen handfeste Vorteile. So altern Sie versicherungstechnisch mit dem Jahreswechsel um ein Jahr, was bei Neuverträgen zu Beitragszuschlägen von bis zu 5% über die gesamte Laufzeit führt, die Sie sich mit dem Abschluss in 2024 sparen können. Zudem gibt es bei Krankenversicherungen z.B. im Bereich des Zahnzusatzbereichs Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren, die oft 1.000 Euro und mehr betragen. Ein Antrag in den letzten Wochen von 2024 wirkt hier wie ein ganzes Versicherungsjahr, was Ihnen mehrere hundert Euro an Leistungsvorteilen verschaffen kann. 

Steuerliche Optimierung zum Jahresende 

Zum Jahresende lohnt es sich, die eigenen Finanzen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um von den genannten Möglichkeiten zu profitieren. Ein Gespräch mit uns kann dabei helfen, die individuell besten Strategien zu finden. Es ist wichtig, die Fristen für die Einzahlungen zu beachten, um die steuerlichen Vorteile und staatlichen Zulagen für das laufende Jahr noch nutzen zu können. 

Sprechen Sie uns gern rechtzeitig für eine Terminabstimmung an. 

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